Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Eine Begrenzung der Kirchensteuer gemäß der Bischöflichen Anordnung zu Kirchensteuerhöchstbeträgen auf 4 % des zu versteuernden Einkommens hat das Finanzgericht Münster mit dem Hinweis abgelehnt, [...]
