§ 22 EStG – Rentenzahlungen bei Verzicht auf die Kapitalauszahlung: Übergangsregelung trotz faktischer Rückwirkung verfassungsgemäß
Für Rentenzahlungen, die auf einem vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung beruhen und bei denen das Kapitalwahlrecht [...]
