Erstattung der Steuer wegen Rückgängigmachung bei Wohnflächendifferenzen
Gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder die Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn [...]
