Erbfallkostenpauschale ist auch ohne Übernahme der Beerdigungskosten anzusetzen
Die Erbfallkostenpauschale i. H. v. 10.300 EUR ist auch einem Nacherben zu gewähren, der zwar nicht die Kosten der Beerdigung des Erblassers, aber andere (geringfügige) mit der Abwicklung des [...]