Keine Verwirkung des Widerrufsrechts auch mehr als neun Jahre nach Darlehensrückzahlung

Der Widerruf eines Darlehens ist auch nach langer Zeit noch möglich, wenn der Darlehensnehmer ein Verbraucher ist und der Darlehensgeber nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat [...]

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