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Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) für dessen Privatnutzung führt zu einem lohnsteuerlichen Vorteil. Das gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer bzw. GGf den betrieblichen Pkw tatsächlich privat nutzt.

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Fundstelle
FG Hamburg 20.10.17, 2 K 4/17