Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG
Eine Enteignung ist nach Auffassung des FG Münster kein Vorgang, der eine Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG auslösen kann. Sachverhalt Im Streitfall war der Steuerpflichtige Eigentümer [...]
