Gelegentliche Mitnutzung einer einem Dritten überlassenen Wohnung und deren Folgen
Eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die einem Angehörigen überlassene Wohnung zeitweilig für wenige Nächte im Jahr als Zufluchtsmöglichkeit mit nutzt. [...]
