In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, Steuer-Tipps für ALLE

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 9.9.2019 den Referentenentwurf für ein Drittes Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht (Abruf-Nr. 211245). Schwerpunkte sind u. a. die Überprüfung/Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten im Steuer- und Sozialrecht, die Harmonisierung von handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und die Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 17.500 EUR auf 22.000 EUR. Der letztgenannte Änderungsvorschlag ist auch im „JStG 2019“ enthalten mit einer Anhebung der Grenze auf 21.400 EUR.