Erweiterte Grundstückskürzung – Schädliches Treuhandmodell
Beantragt ein Unternehmen in der Gewerbesteuererklärung die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG, gelten besondere Regelungen. Es gelten folgende Regelungen: Die [...]
