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Missglückter Betriebsübergang – Beschäftigungsverhältnisse mit dem alten Arbeitgeber bleiben bestehen
Missglückt der Betriebsübergang nach § 613a BGB, bleiben die Beschäftigungsverhältnisse mit dem alten Arbeitgeber bestehen: Ein Betriebsübergang nach § 613a Abs. 1 BGB setzt nicht nur den [...]
