Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und steuerfreiem Vermögen
Gem. § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG sind Schulden und Lasten, die mit nach § 13a ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis [...]