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Pensionsrückstellungen: Rechnungszinsfuß von 6 % verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Köln hält den steuerlichen Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat deshalb beschlossen, eine Entscheidung [...]
