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§ 11 EStG – Zufluss von Betriebseinnahmen beim beherrschenden GmbH-Gesellschafter
Dem beherrschenden GmbH-Gesellschafter fließen Beträge, die die Gesellschaft ihm eindeutig und unbestritten schuldet, bereits mit deren Fälligkeit i. S. v. § 11 EStG zu, sofern sich die Forderung [...]
