Steuerliches Update zum Entlastungsbetrag für „echte Alleinerziehende“
„Echten Alleinerziehenden“ steht nach § 24b EStG für ein Kind, für das noch Kindergeld bezahlt oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, ein Entlastungsbetrag von 4.008 EUR zu. Für jedes weitere [...]
