Aufwendungen für Strafverteidigung des Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen
Aufwendungen für die Strafverteidigung eines Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG stellt eine abschließende Regelung [...]
