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Tag-Archiv für: "§ 129 AO"
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Keine Berichtigung bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle des vom Arbeitnehmer erklärten Arbeitslohns
By Steuerberater Preßler
In für ARBEITNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE
Posted 28. April 2018

Keine Berichtigung bei Übernahme elektronisch übermittelter Lohndaten anstelle des vom Arbeitnehmer erklärten Arbeitslohns

Gleicht das FA bei einer in Papierform abgegebenen Einkommensteuererklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen zu seinem [...]

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Die Nichtberücksichtigung einer erklärten, aber nicht elektronisch übermittelten Rente stellt keine offenbare Unrichtigkeit dar
By Steuerberater Preßler
In Steuer-Tipps für ALLE
Posted 12. März 2018

Die Nichtberücksichtigung einer erklärten, aber nicht elektronisch übermittelten Rente stellt keine offenbare Unrichtigkeit dar

Das FA darf eine Einkommensteuerfestsetzung nicht wegen einer ­offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 129 AO erhöhen, wenn es bei der Bearbeitung lediglich elektronisch übermittelte Rentendaten [...]

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Fehlender Ansatz der Umsatzsteuer in der EÜR als offenbare Unrichtigkeit
By Steuerberater Preßler
In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE
Posted 17. Juli 2014

Fehlender Ansatz der Umsatzsteuer in der EÜR als offenbare Unrichtigkeit

Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Steuerbescheid, offenbare Unrichtigkeit, Einnahmen-Überschuss-Rechnung(EÜR)

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