Vermietung und Verpachtung – Spielregeln zur Ermittlung der ortsüblichen Miete
Wird eine Immobilie verbilligt vermietet, prüft das Finanzamt regelmäßig, ob die gezahlte Miete mindestens 66 % bzw. 50 % (mit Überschussprognose) der ortsüblichen Miete beträgt (§ 21 Abs. 2 [...]
