Doppelte Haushaltsführung verlangt keinen Aufwand für zwei Wohnungen
Für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist es nicht unbedingt notwendig, dass der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt. BFH 21.4.10, VI R 26/09 BFH 5.3.09, VI R 23/07, [...]
