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Vom Arbeitgeber übernommene Mitgliedsbeiträge für einen Golfclub sind Arbeitslohn
Vom Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer übernommene Beiträge für einen Golfclub sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst dann, wenn der [...]
