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Die letzte Steuerdekade stand im Zeichen der CD:

Das rege Interesse der Finanzbehörden an Datensätzen von Kunden ausländischer Banken verbreitete so viel Schrecken, dass allein im Jahr 2014 gut 40.000 Selbstanzeigen bei den Finanzbehörden eingingen.

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Zu dieser Welle trug auch die gesetzliche Verschärfung der Voraussetzungen der Straffreiheit ab 2015 bei. Zur ersten Orientierung möchten wir Ihnen Auskunft darüber geben, welche Daten die Behörden heute und in Zukunft über Sie austauschen. Sie erfahren, wie die Steuerfahndung vorgeht, wenn sie Verdacht auf Steuerhinterziehung schöpft. „Wir erklären“: wann man eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat begangen hat und wie man sich jeweils verhalten sollte.

Zudem wurden 2014 die Steuerhinterziehungsfälle mehrerer Prominenter publik, während 2015 relativ ruhig verlief. Fast könnte man meinen, die Welle sei nun abgeflacht, die großen Steuersünder gefasst und für die kleinen Irrtümer interessiere sich sowieso kein Steuerfahnder.

Doch der Gesetzgeber ist in der Zwischenzeit nicht untätig geblieben, sondern hat an dem internationalen Großprojekt weitergearbeitet, auch die letzten Steuerschlupflöcher zu schließen:
Ergebnis sind neue Gesetzesänderungen, die bereits ab 2016 wirksam werden und den Zugriff der Steuerbehörden auf sensible Finanzdaten von Unternehmen und privaten Anlegern mit Konten in anderen EU-Staaten und Drittländern automatisieren sollen.

Ziel ist ein weltweit standardisierter automatischer Datenaustausch über alle Steuerpflichtige. Da ab 2016 noch mehr Daten gesammelt und spätestens ab 2017 grenzüberschreitend weitergegeben werden, wächst nun die Unsicherheit, ob man bald schon wegen kleinster Unstimmigkeiten gleich einer Steuerhinterziehung verdächtigt wird. Es werden Fragen laut, wie man sich am besten absichern und ob man als „gläserner Steuerbürger“ überhaupt noch Geheimnisse haben kann.

Die wichtigste Regel für die Zukunft lautet:

Selbst wenn Sie Zweifel bekommen, ob Sie in Ihren Steuererklärungen alles korrekt angegeben haben, gehen Sie bitte niemals überstürzt vor. Erstatten Sie auf keinen Fall eine Selbstanzeige im Alleingang! Stellen Sie uns Ihr Sorgenkind vor, damit wir gemeinsam prüfen können, ob überhaupt ein Fehler vorliegt und wenn ja, wie die Finanzverwaltung diesen bewertet. Mit unserer Unterstützung müssen Sie vielleicht nicht einmal ein Bußgeld fürchten.

Ausblick

Mit dem vereinbarten automatischen Austausch von Informationen über ausländische Finanzkonten haben die beteiligten Gesetzgeber eine der letzten Etappen vor dem Ziel der vollständigen Transparenz von Finanzkonten außerhalb der Ansässigkeitsstaaten genommen. Das weltweite Etablieren der OECD-Standards für den automatischen Datenaustausch wird kommen und den Steuerbehörden ein effektives Werkzeug im Kampf gegen die Steuerhinterziehung bieten.

Seit Neuestem ist zudem auch ein automatischer Informationsaustausch über Steuervorbescheide zwischen den EU-Staaten ab 2017 geplant. Um sein Geld vor einem staatlichen Zugriff zu verbergen, wird einem – mangels verbleibender Steueroasen – schon bald nur noch das „gute alte Kopfkissenversteck“ bleiben. „Vergessliche Steuerzahler“ sollten mit der Selbstanzeige jedenfalls nicht warten, bis die Datenübermittlung 2017 stattgefunden hat. Denn erhoben werden die Daten bereits ab 2016. Und sie sollten nicht vergessen, dass Steuerbehörden heute schon mittels Gruppenanfragen zu Informationen über ausländische Konten kommen können.

Um es – noch besser – gar nicht erst zur Notwendigkeit einer Selbstanzeige kommen zu lassen, ist Steuerehrlichkeit der sicherste Weg. Das Steuerrecht sieht neben zahlreichen Verpflichtungen auch ebenso viele Gestaltungsmöglichkeiten vor, die auf legalem Weg die Steuerlast verringern. Um zuverlässig festzustellen, ob und wie sich Steuersparmodelle nutzen lassen, ist ein ehrliches und vertrauliches Verhältnis zwischen Mandant und Steuerberater die wichtigste Grundlage.

Hinweis

Um eventuelle Risikosituationen ruhig und mit Bedacht einschätzen zu können, um festzustellen, ob sich ein Verhalten im Bereich der Ordnungswidrigkeiten oder des Strafrechts bewegt, und um im Ernstfall eine effektive Strafverteidigung zu erreichen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns Die ausgeprägte Nutzung von Steuerschlupflöchern durch Unternehmer und Kapitalanleger in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass die – ohnehin schon komplexen – Steuergesetze an einigen Stellen noch umfangreicher geworden sind. Aufgrund der weitreichenden Folgen ist es fast unmöglich, eine Fehlerkorrektur in Eigenregie durchzuführen, ohne die Eröffnung eines Strafverfahrens zu riskieren. Daher sollten Sie bei einem solchen Schritt unbedingt mit einem Experten kooperieren.