In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Tätigt ein bilanzierender Handelsunternehmer gelegentlich Barverkäufe, so ist er zur Führung eines Kassenbuchs verpflichtet. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann das FA das mit einer Hinzuschätzung von 5 % der erklärten Umsätze ahnden. Die Hinzuschätzung ist auf umsatz­steuerfreie und -pflichtige Umsätze aufzuteilen.

Fundstelle
FG Hamburg 28.2.20, 2 V 129/19