In für ARBEITNEHMER, für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschte GmbH kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert.

Verwandte Themen:

Verbilligter Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
Wann fungiert eine GmbH-Beteiligung als notwendiges Sonderbetriebsvermögen?

Sachverhalt

Streitig war, ob der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch eine vom Geschäftsführer des Arbeitgebers der GmbH beherrschte Holding- GmbH zu Arbeitslohn führen kann, wenn ein anderer Gesellschafter der Arbeitgeber-GmbH die Beteiligung zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Betrag an die Holding veräußert.

Entscheidung

Nach Auffassung des BFH sind die materiell-rechtlichen Anforderungen an den Veranlassungszusammenhang zwischen Vorteil und dem Dienstverhältnis und an dessen tatsächlicher Feststellung bei Drittzuwendungen nicht anders zu beurteilen als bei Zuwendungen durch den Arbeitgeber selbst.

So kann im Falle der Vorteilsgewährung zugunsten der vom Geschäftsführer des Arbeitgebers beherrschten Holding-GmbH entweder ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Vorgang vorliegen oder Arbeitslohn anfallen.

  • Handelt es sich um eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung, führt dies im Verhältnis des Gesellschafters zur Arbeitgeber-GmbH zu einer Einlage und im Verhältnis des Arbeitgebers zur an ihm beteiligten Holding-Gesellschaft des Geschäftsführers zu einer vGA.
  • Soll dagegen der gewährte Vorteil die Arbeitsleistung abgelten, handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Der Streitfall wurde zur weiteren Sachaufklärung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Fundstelle
BFH 1.9.16, VI R 67/14