Einspruch gegen die Kirchensteuerfestsetzung geht nicht ans Finanzamt
Einwendungen gegen die Einkommensteuerberechnung als Grundlage für die Kirchensteuer sind gegenüber der Kirchenbehörde geltend zu machen. BFH 28.11.07, I R 99/06 Revisionen unter I R 2/07, I R [...]
