Fortdauernde Gültigkeit von Bescheinigungen der Landesbehörden
Das Jahressteuergesetz 2024 hat zum 1.1.2025 die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen umfassend neu geregelt. Das LfSt Bayern positioniert sich zur Gültigkeit von Bescheinigungen für [...]
