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Vermeidung von teuren Fehlern – Fristberechnung bei der Veräußerung von Kryptowährungen
Nachdem der BFH die Auffassung des BMF bestätigt hat, dass es sich bei Kryptowährungen um „andere“ Wirtschaftsgüter für Zwecke des § 23 EStG handelt, rückt vermehrt die Frage nach der [...]
