Dreimonatsfrist beim Verpflegungsmehraufwand für einen Tunnelbaumonteur
Auch wenn ein Tunnelbauer bei einem ausgedehnten Bauprojekt länger als drei Monate auswärts tätig wird, hat er danach keinen Anspruch auf Abzug von Verpflegungsmehraufwand. Die Bewegung der [...]
