Die Besteuerung von Zinsen ab 1993 ist wohl verfassungsgemäß
Das BVerfG hat eine Vorlage des FG Köln für unzulässig erklärt, wonach die Besteuerung von Zinseinkünften für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2002 aufgrund struktureller Vollzugsdefizite gegen [...]
