Bewirtungskosten auch bei fehlenden Rechnungsangaben abzugsfähig
Nach der Regelung im EStG sind Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass zu 70 % als Betriebsausgaben abzugsfähig. Zum Nachweis muss der Steuerpflichtige folgende schriftliche Angaben machen: [...]
