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§ 14c UStG – Grundstückserwerber haftet nicht für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen
Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die [...]
