In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Die „Steuer-Taxonomie“: ist das Herzstück der E-Bilanz. Die Taxonomie definiert dabei die verschiedenartigen Elemente, wie etwa die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aber auch ihre Beziehung zueinander.
Im Wesentlichen ist unter dem Begriff Taxonomie ein erweiterter Kontenrahmen zu verstehen, den die Finanzverwaltung als Mindeststandard definiert. Diese Taxonomie gibt auch die Gliederungstiefe innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung vor.
OFD Frankfurt 2.7.12, S 2133b A – 2 – St 210
Bayerisches LfSt 24.7.12, S 2133b.2.1-33 St 32
BMF 5.6.12, IV C 6 – S 2133 b/11/10016, BStBl I 12, 598, Rn. 28 und 29

Nach einem neuen BMF-Schreiben wird die Taxonomie regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft. Die aktualisierte Version ist nach der Veröffentlichung dann unter Angabe des Versionsdatums zu verwenden, und zwar solange, bis eine aktualisierte Taxonomie veröffentlicht wird.
Die OFD Frankfurt und das Bayerische LfSt weisen auf Ergänzungen hin, wonach eine Taxonomie grundsätzlich nur für ein Wirtschaftsjahr zu verwenden ist. Für die Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der GuV muss die für das jeweilige Wirtschaftsjahr geltende Taxonomie verwendet werden. Diese darf auch für das Vorjahr verwendet werden.
Die Absendung von Datensätzen aufgrund einer Taxonomie für kalendergleiche Wirtschaftsjahre wird regelmäßig mit dem Release des ELSTER-Rich-Client im November des Vorjahres ermöglicht. Dieser gilt auch für abweichende Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12. des Veröffentlichungsjahres beginnen. Ist ausnahmsweise keine Aktualisierung erforderlich, ist die letzte Taxonomie auch für die Folgejahre zu verwenden.
Das aktualisierte Datenschema der Kern- und Branchentaxonomien in der Version 5.1 als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG steht ab sofort unter esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die Branchentaxonomien sind für die Bilanzen aller nach dem 31.12.2012 beginnenden Wirtschaftsjahre, zu verwenden, auch für Liquidations- sowie Eröffnungsbilanzen, sofern die nach 2012 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn die Version 5.1 auch für das Wirtschaftsjahr 2012 oder 2012/13 verwendet wird. Die Übermittlungsmöglichkeit wird voraussichtlich ab November 2012 möglich sein.