In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, Steuer-Tipps für ALLE

Inhalt
  • haushaltsnahe Beschäftigungen

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

  • haushaltsnahe Handwerkerleistungen

  • Übertragung von Immobilieneigentum

  • Steuerberatungskosten

  • Ausbildungskosten für die eigene
    Berufsausbildung

  • Kündigung von Lebensversicherungen

  • kindbedingte Steuervergünstigungen

  • Optimierung der Freistellungsaufträge

  • Übertragung von Geldvermögen auf Kinder

  • Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungsauswirkung

  • Private Veräußerungsgeschäfte

  • steuerfreie oder steuerbegünstigte
    Arbeitgeberleistungen

  • Werbungskosten als Arbeitnehmer

  • Steuerpflicht von Rentnern

  • Einordnung der Rente in die
    Besteuerungssystematik

  • Einbeziehung Kapitalerträge

  • Vermietung unter nahen Angehörigen

  • Ferienwohnung

  • Übertragung eines Familienheims

  • Außergewöhnliche Belastungen

  • Erklärungsfristen

Thema

Beratungsbedarf

Allgemeine haushaltsnahe Beschäftigungen (Haushaltshilfe) zur Erledigung von typischen Arbeiten der Hausarbeit und zur Betreuung von Kindern, Kranken, Alten und pflegebedürftigen Personen des Haushalts

Erbringung allgemeiner haushaltsnaher Dienstleistungen durch Dienstleister wie Aufwendungen für Reinigungs- und Putzdienste (beispielsweise Straßen-, Haus-, Wohnungs- oder Teppich-/Bodenreinigung), Aufwendungen für die Gartenpflege, Aufwendungen für die Durchführung von Streich- und Tapezierarbeiten, Aufwendungen zur Behebung von kleineren Schäden, Aufwendungen im Rahmen eines Umzugs, die durch die Beauftragung einer Umzugsspedition entstehen, Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Personen des Haushalts, Aufwendungen für einen Haustiersitter etc.

Aufwendungen für haushaltsnahe Handwerkerleistungen rund um den Privathaushalt wie für die Inanspruchnahme von Wartungs-, Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsleistungen (wie Heizung, Schornsteinfeger etc.), die Reparatur von Haushaltsgeräten etc. in einem inländischen Privathaushalt des Steuerpflichtigen

Steueroptimierte Übertragung von Immobilieneigentum und steueroptimierte Vorgehensweise bei Immobilien­investitionen/Reparaturen etc.

Exakte Gewichtung und Zuordnung der Steuerberatungskosten mit Rechnungsaufteilung zur Erreichung des höchstmöglichen Abzugs als Werbungskosten oder Betriebsausgaben

Gestaltung/Geltendmachung von Ausbildungskosten für die eigene Berufsausbildung

Optimierung bei der Kündigung von Lebensversicherungen

Inanspruchnahme kindbedingter Steuervergünstigungen

Optimierung der Freistellungsaufträge

Steuerminimierung durch Übertragung von Vermögen (insbesondere aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht, hier insbesondere zur Ausnutzung der Zehnjahresfrist) auf die Kinder, soweit sinnvoll/gewünscht

Investition in steueroptimierte Kapitalanlagen mit Gewinnverschiebungsauswirkung (beispielsweise Zinszahlung in den Folgejahren/Niedrigsteuerjahren)

Steueroptimierung bei privaten Veräußerungsgeschäften (Gewinne oder Verluste) aus An- und Verkauf von Wertpapieren (gilt nicht für Kapitalgesellschaftsanteile)

Überprüfung von Möglichkeiten, anstatt zukünftiger Bruttolohnerhöhungen steuerfreie oder steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen zu vereinbaren

Gestaltungsberatung zu den Werbungskosten als Arbeitnehmer wie Ausbildungskosten, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Auswärtstätigkeit, Homeoffice etc.

Prüfung der Steuerpflicht von Rentnern aufgrund der Besteuerung der Renteneinkünfte ab 2005 – Besonders wichtig: Prüfung eventueller Nacherklärungspflichten für Vorjahre

Überprüfung der korrekten Einordnung der jeweiligen Alterseinkünfte in die Besteuerungssystematik (Einkommensteuer/Abgeltungsteuer)

Überprüfung, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Steuererklärung günstiger als Abgeltung­steuer ist

Steueroptimierung durch die verbilligte Vermietung unter nahen Angehörigen

Gestaltungsberatung zur Ferienwohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Steuerminimierung durch Übertragung eines Familienheims auf den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht)

Geltendmachung von außergewöhnliche Belastungen wie z.B. Arztrechnungen, Aufwendungen für Medikamente, Pflegekosten, Wiederbeschaffungskosten von Hausrat nach Verlust oder Beschädigung durch ein nicht abwendbares Ereignis

Erklärungsfristen  damit Sie genügend Zeit haben, Ihre Unterlagen für die Erklärung einzureichen und so Verspätungszuschläge vermeiden können

Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Rechtsstand: Juni 2025

Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten-Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.