In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für Freiberufler, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE
Checkliste zu den notwendigen Belegen/Unterlagen
für die Erstellung einer Jahresbuchhaltung



Bei erstmaliger Bearbeitung:
Gewerbeanmeldung
Kopie des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt
Jahresabschluss vom Vorjahr
betriebliche und private Steuererklärungen vom Vorjahr
Steuerbescheide vom Vorjahr



Buchhaltung:
wenn Geschäftskonto vorhanden: alle Kontoauszüge im Ringordner ablegen, 
Belege dazu nach Kontoauszug einsortieren
Kasse vorhanden – Belege hinter Kassenblatt ablegen
Barbelege extra ablegen, evtl. nach Gruppen sortieren
Eingangsrechnungen/Belege auf Vollständigkeit überprüfen (siehe Anlage)
Schriftwechsel mit Finanzamt
Kopien der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Kopien der Darlehensverträge und Zinsbescheinigungen
Kopien der betrieblichen Versicherungen/Beiträge
Kopien der betrieblichen Mietverträge
Aktivierung von Anlagegütern aus dem Privatvermögen



Geschäftsfahrzeug:
bei Aktivierung eines Geschäftswagens: Rechnung vom Fahrzeugkauf beifügen
Belege zu laufenden Kfz-Kosten, Kfz-Versicherungen, Kfz-Steuern
Fahrtenbuch (wenn vorhanden)
bei fehlenden Belegen der Kfz-Kosten: Kilometeraufstellung beifügen (siehe Anlage)
Zusammenstellung der Reisekosten (siehe Anlage)
Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte/Büro?

2      
Anlage Kilometeraufstellung und Reisekosten


Firma

Jahr


Fahrtkosten – Kilometeraufstellung
gefahrene Kilometer:

km
×
0,30
=


Verpflegungskosten
Reisedauer
Tage
×
Pauschalsatz
 
 
für Deutschland
mind.
8 Std.
,
aber weniger als 24 Std.

×
12
=

An- und Abreisetag bei 
mehrtägiger Abwesenheit

×
12
=

mind.
24 Std.



×
24
=

fürs Ausland


×

=


Die Berechnungsnachweise sind als Anlage beigefügt.




Datum

Unterschrift



3      Vorgeschriebener Rechnungsinhalt einer Rechnung

Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto
·       Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Lieferanten

·       Ausstellungsdatum

·       Menge und genaue Bezeichnung des gekauften oder gelieferten Gegenstands bzw. Umfang und Art der 
sonstigen Leistung (beispielsweise Dienstleistung)

·       Prozentsatz der angewandten Umsatzsteuer (Steuersatz 7 %/19 %) und Bruttobetrag
Rechnungen über mehr als 250 € brutto
·       Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Lieferers

·       Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Käufers

·       Ausstellungsdatum

·       Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Lieferers

·       fortlaufende Rechnungsnummer

·       Menge und Art der gelieferten oder gekauften Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung 
(beispielsweise Dienstleistung)

·       separater Ausweis des Liefer- und Leistungszeitraums

·       Ausweis des Nettobetrags

·       Ausweis des Steuersatzes (7 %/19 %) und des Steuerbetrags

·       Ausweis des Bruttobetrags

·       Ausweis jeder im Voraus vereinbarten Minderung des Entgelts (beispielsweise Rabatte)







Hinweis

Durch das zweite Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen mit Rückwirkung zum 01.01.2017 auf 250 € erhöht.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.