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Wir informieren Sie immer aktuell über die anstehenden Steuertermine. Zu diesem Zweck haben wir eigens einen „Erinnerungsservice“: eingerichtet. Einfach E-Mail eingeben und Terminwünsche ankreuzen. Wir erinnern Sie gern persönlich und fristgerecht per E-Mail.
Mehr über die „Umsatzsteuer-Voranmeldung“:.
Das erste Datum gibt den gesetzlichen Fälligkeitstermin an, das zweite Datum das Ende der Zahlungs-Schonfrist. Schonfristen gelten nicht für Bar- und Scheckzahler (§ 240 Abs. 3 AO).

Stichtag Mittwoch, 10.12.2014

(Ablauf der Zahlungsschonfrist: Monntag, 15.12.2014)
Monatszahler
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag für Monatszahler November 2014
Umsatzsteuer für Monatszahler November 2014

Steuervorauszahlung 2014

Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag (Vorauszahlung IV. Quartal 2014 gem. § 37 Abs. 1 EStG)
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag (Vorauszahlung IV. Quartal 2014 gem. § 31 Abs. 1 KStG)
Dauerfristverlängerung
Umsatzsteuer Monatszahlung mit Dauerfristverlängerung Voranmeldung für Oktober 2014

Stichtag Dienstag 23.12.2014

SV-Beiträge

Stichtag Montag, 29.12.2014

Zusammenfassende Meldung Umsatzsteuer (innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen in EU-Mitgliedstaaten)
Bei verspäteten Steuerzahlungen bis zu 3 Tagen werden keine Zuschläge erhoben (gilt nicht für Bar- und Scheckzahlungen). Schecks müssen spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen!
Bundesweite Feiertage wurden berücksichtigt! Alle Angaben ohne Gewähr!