In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, Steuer-Tipps für ALLE

Gute Nachricht für ehrenamtlich engagierte Bürger: Wer gegen eine kleine Aufwandsentschädigung in Vereinen, bei Kirchen oder ähnlich gemeinwohlorientierten Organisationen nebenberuflich tätig ist, kann in vielen Fällen weiterhin seine Steuererklärung auf Papier abgeben. Für diese Klarstellung hatte sich der Bund der Steuerzahler beim BMF eingesetzt.

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Noch zu Jahresbeginn war zweifelhaft, ob ehrenamtlich Tätige ihre Einkommensteuererklärungen elektronisch und authentifiziert an das FA schicken müssen.

Hintergrund war eine Änderung im ELSTER-Portal. Auf Nachfrage des Bundes der Steuerzahler gab das BMF jetzt Entwarnung: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit jährlich maximal 720 EUR bzw. 2.400 EUR als Übungsleiter erhalten, dürfen weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Wird eine Steuererklärung eingereicht, genügt es, die Einnahmen aus dem Ehrenamt formlos anzugeben. Dazu kann man der Steuererklärung beispielsweise ein einfaches Schreiben beifügen.

Praxistipp

Übersteigen die Einnahmen aus dem Ehrenamt die genannten Freibeträge und liegt eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung vor, dann muss die sogenannte Anlage EÜR ausgefüllt und elektronisch-authentifiziert an das FA geschickt werden.

Fundstelle
Bund der Steuerzahler, Pressemitteilung vom 13.4.18