In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Ermittelt ein Landwirt die private Pkw-Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung und pauschaliert er die Umsatzsteuer nach § 24 UStG, ist die Nutzungsentnahme nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen.
Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis, sodass es auf die Höhe und die Zusammensetzung der tatsächlich entstandenen Selbstkosten ebenso wenig ankommt, wie auf die Frage, ob die Umsatzsteuer Bestandteil dieser Kosten ist.
BFH 3.2.10, IV R 45/07