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Das Finanzgericht Köln hat taufrisch entschieden, dass die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers der Einkommensteuer unterliegen.
In dem Verfahren ging es um einen ehemaligen Flugkapitän, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat.
Das Finanzamt vertrat die Ansicht, dass Gewinne aus Pokerspielen nur bei einem Hobbyspieler steuerfrei sind und besteuerte die Gewinne im vorliegenden Fall als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
FG Köln, Urteil vom 31.10.12, Az. 12 K 1136/11


In der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht Köln stritten die Beteiligten insbesondere darüber, ob beim Pokern das Glück oder das Geschick überwiegt.
Der Ansicht des Steuerpflichtigen, wonach letztendlich immer das Kartenglück entscheidet, schloss sich das Finanzgericht Köln jedoch nicht an. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass Gewinne eines Pokerspielers jedenfalls dann der Einkommensteuer unterliegen, wenn er über Jahre hinweg erfolgreich an namhaften, mit hohen Preisen dotierten Turnieren teilnimmt.
Für die Beurteilung der Steuerpflicht kommt es nach dieser Entscheidung maßgeblich darauf an, ob der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten mit guten Erfolgsaussichten an renommierten Pokerturnieren teilnehmen kann und wiederholt Gewinne erzielt.
Steuertipp:
Endgültig entschieden ist der Fall damit aber noch nicht. Das Finanzgericht Köln hat nämlich die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen, die der Pokerspieler voraussichtlich bestreiten wird.