In für ARBEITNEHMER, für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER

Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung tritt zum 1.7.2008 in Kraft und sieht eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 1,95 v.H. vor.
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz BT Drs. 16/7439


Hiervon tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte.
Hinzu kommt bei Kinderlosen ein Zuschlag von 0,25 v.H., der nur vom Arbeitnehmer zu tragen ist.
Darüber hinaus muss Arbeitnehmern, die als Pflegeperson tätig sind, ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung eingeräumt werden. Dieser Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten und ab Juli 2008 für eine Dauer von bis zu sechs Monaten.