In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben zum Leistungsort bei Leistungen an einen Unternehmer für dessen nicht unternehmerischen Bereich geäußert.
Gemäß dem aktuellen BMF-Schreiben werden sonstige Leistungen an Unternehmer grundsätzlich am Empfängersitz ausgeführt.
Bislang enthielt Abschnitt „3a.2 StAE keine Aussagen zum Nachweis der unternehmerischen Verwendung von Leistungen, die unter § 3a UStG fallen können, ihrer Art nach aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind.
Hierzu hat das „BMF“:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2012-11-30-nicht-unternehmericher-bereich.pdf?__blob=publicationFile&v=1 ab 2013 die geltenden Regelungen ergänzt.
BMF 30.11.12, IV D 3 – S 7117-c/12/10001

Danach ist nunmehr zu beachten, dass es beim Privatgebrauch des Unternehmers oder seines Personals für die unternehmerische Verwendung nicht ausreicht, wenn er hierfür seine USt-IdNr. verwendet oder seinen Unternehmerstatus nachweist. Vielmehr muss er durch ausreichende Informationen eine Verwendung der sonstigen Leistung für unternehmerische Zwecke bestätigen.
Weiterhin führt das BMF eine Reihe von Leistungen auf, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für das Unternehmen bestimmt sind. Das sind insbesondere:
Krankenhaus- und ärztliche Heilbehandlungen,
Leistungen für die Pflege und im Bereich der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit,
Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie des Schul-, Hochschul- und Nachhilfeunterrichts,
Leistungen im Zusammenhang mit sportlicher Betätigung sowie die entgeltliche Nutzung von Turnhallen und vergleichbaren Anlagen,
Wetten, Lotterien und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz,
Herunterladen von Filmen und Musik,
Bereitstellen von Digital-Texten, Abos von Online-Zeitungen und -Zeitschriften sowie Online-Nachrichten einschließlich Verkehrsinfos und Wettervorhersagen,
Beratungsleistungen in familiären und persönlichen Angelegenheiten, wie etwa im Zusammenhang mit der persönlichen Einkommensteuererklärung und Sozialversicherungsfragen.