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Der Mehrwertsteuerausschuss wird von der Europäischen Kommission geleitet. Er wurde aktuell eingerichtet.
Der „Mehrwertsteuerausschuss“:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2014-01-03-mehrwertsteuerausschuss-leitlinien-umsatzsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=1
setzt sich aus Vertretern der EU-Staaten zusammen,
wird von der EU-Kommission geleitet,
ist ausschließlich ein beratender Ausschuss, dem keine Rechtsbefugnisse übertragen wurden,
kann keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen,
behandelt Punkte, für die nach der Systemrichtlinie eine Konsultation erforderlich ist und
Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung des EU-Rechts und
erarbeitet Leitlinien als Orientierungshilfe für die Anwendung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.
BMF 3.1.14, IV D 1 – S 7072/13/10005
Steuerberater Leipzig, Steuerkanzlei Leipzig, Jens Preßler


Diese Leitlinien werden von den Staaten einstimmig oder mehrheitlich verabschiedet und von der EU-Kommission im Internet veröffentlicht, wobei die beschlossenen Leitlinien ausschließlich die Ansichten eines Ausschusses widerspiegeln und keine offizielle Auslegung des Unionsrechts darstellen.
Sie sind weder für die Kommission noch für die Länder verbindlich und müssen von ihnen nicht befolgt werden, werden aber bei der deutschen Verwaltungsauffassung grundsätzlich mit in Betracht gezogen.
Das BMF weist darauf hin, dass die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses keine rechtliche Bindungswirkung haben und für die Rechtsanwendung das „UStAE‚ target=’_blank’>“UStDV‚ target=’_blank’>“UStG und anderen Verwaltungsanweisungen maßgeblich sind.