In für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, Steuer-Tipps für ALLE

Das Bundesfinanzministerium hat neue Muster für Zuwendungsbestätigungen veröffentlicht, wobei es nicht beanstandet wird, wenn die bisherigen Muster noch bis zum 31.12.2013 verwendet werden.

Hinweis

Die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen stehen als ausfüllbare Formulare unter www.formulare-bfinv.de zur Verfügung.
BMF-Schreiben vom 7.11.2013, Az. IV C 4 – S 2223/¬07/0018 :005
Steuerberater Leipzig, Steuerkanzlei Leipzig, Jens Preßler