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Zum 1.1.2013 wurde die Entgeltgrenze bei Minijobs von 400 EUR auf 450 EUR angehoben. Gleichzeitig erfolgten wichtige Bestandsschutzregelungen, die zum 31.12.2014 auslaufen.
Darauf hat die „Minijob-Zentrale;jsessionid=BF7D9D5E29BD49DA802CC3765D7BD46C?nn=124536 aktuell hingewiesen.
Minijob-Zentrale, Mitteilung vom 12.11.2014 „Bestandsschutz- und Übergangsregelungen laufen zum 31. Dezember 2014 aus“

Arbeitnehmer, die bereits vor dem 1.1.2013 in einem Anstellungsverhältnis standen und zwischen 400 und 450 EUR verdienten, waren grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, was insbesondere für den Krankenversicherungsschutz von Bedeutung war.
Die Erhöhung der Entgeltgrenze hätte aber gerade den Verlust des Versicherungsschutzes bedeutet. Daher wurde bis zum 31.12.2014 eine Bestandsschutzregelung geschaffen, sodass diese Beschäftigungsverhältnisse wahlweise bis Ende 2014 trotzdem sozialversicherungspflichtig geblieben sind.

Praxishinweis?

Um eine Sozialversicherungspflicht in diesen Fällen weiterhin zu gewährleisten, ist das Entgelt spätestens ab Januar 2015 auf mehr als 450 EUR anzupassen.