In für ARBEITNEHMER, für Ärzte, für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, für Freiberufler, für UNTERNEHMER, Steuer-Tipps für ALLE

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den Mindestlohn bis zum 1.7.2022 auf 10,45 EUR zu erhöhen. |

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30.6.20 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:

* Zum 1.1.21 auf 9,50 EUR,
* zum 1.7.21 auf 9,60 EUR,
* zum 1.1.22 auf 9,82 EUR und
* zum 1.7.22 auf 10,45 EUR

jeweils brutto je Zeitstunde.

Die Anpassung lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 haben die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.