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Das Zeugnisdatum, mit dem ein qualifiziertes Arbeitsendzeugnis versehen wird, ist regelmäßig der Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist nicht der Tag, an dem das Zeugnis tatsächlich physisch ausgestellt worden ist. So hat es das LAG Köln entschieden. |

Das LAG hat das wie folgt begründet:

  • Das Datum der rechtlichen Beendigung schaffe Rechtssicherheit. Es beuge der Gefahr von Spekulationen vor, ob zwischen den Arbeitsvertragsparteien ein Streit über Erteilung und Inhalt des Zeugnisses ausgetragen worden ist. Diese könnten entstehen, wenn zwischen der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Erstellung eines Zeugnisses ein längerer Zeitraum verstrichen ist.
  • Das Datum der rechtlichen Beendigung bilde den Beurteilungszeitpunkt, von dem aus in der Rückschau auf das Arbeitsverhältnis die Bewertungen über Führung und Leistung des Arbeitnehmers vorzunehmen seien, die das Charakteristikum eines qualifizierten Arbeitszeugnisses darstellen.

Fundstelle
LAG Köln 27.3.20, 7 TA 200/19