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Stand: Juli 2025

Viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in Sachsen haben im Frühjahr 2020 die Corona-Soforthilfe des Bundes über die Sächsische Aufbaubank (SAB) erhalten. Inzwischen werden Rückforderungen für zu viel erhaltene Hilfen verschickt – das betrifft insbesondere Fälle, bei denen im Rückmeldeverfahren ungenutzte Mittel festgestellt wurden.

Gleichzeitig gibt es für Betroffene die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen – mit dem Ziel, die Rückzahlung zu vermeiden oder zu reduzieren.

Wer kann einen Härtefallantrag stellen?

Grundsätzlich kann jede Person oder jedes Unternehmen, das von der Rückzahlung betroffen ist, eine Härtefallregelung beantragen – darunter:

  • Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen

  • GmbHs, UGs, GbRs

  • Kleingewerbetreibende

  • Rentner:innen mit Nebengewerbe

Voraussetzung: Die Rückzahlung stellt eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung dar, z. B. weil:

  • keine oder nur sehr geringe Einkünfte erzielt werden,

  • keine Rücklagen oder nur geringes Vermögen vorhanden ist,

  • laufende Betriebskosten den finanziellen Rahmen bereits ausschöpfen,

  • der Lebensunterhalt bzw. Betrieb ohne Rückzahlung gefährdet wäre.

Welche Unterlagen sollten dem Antrag beiliegen?

Für eine faire und zügige Prüfung der Härtefallregelung empfiehlt es sich, folgende Dokumente zusammenzustellen:

Dokument Erläuterung
📝 Antrag auf Härtefallbefreiung Formlos, mit Begründung und Angaben zum Unternehmen
📄 Formlose Erklärung zum Bankvermögen z. B. zur betrieblichen Liquidität oder privaten Verhältnissen
📊 BWA / Einnahmen-Ausgaben-Übersicht oder Jahresabschluss / Steuerbescheid
💧 Liquiditätsplan oder Kontenübersicht ideal: Kontoauszüge der letzten 3 Monate
🏠 ggf. Gesellschaftsvertrag / Mietverträge / Nachweise zu Fixkosten nur bei Kapitalgesellschaften oder besonderen Konstellationen
✍️ ggf. eidesstattliche Versicherung zur Vermögenssituation nur bei Nachfrage der SAB notwendig

 Vorgehensweise Schritt für Schritt

  1. Rückmeldepflicht wahrnehmen:
    Melden Sie sich über das SAB-Förderportal an und reichen Sie Ihre Rückmeldung zur Soforthilfe ein (sofern noch nicht erfolgt).
    👉 https://www.sab.sachsen.de/corona-rueckmeldeverfahren

  2. Härtefallantrag vorbereiten:
    Erstellen Sie den Antrag und legen Sie alle erforderlichen Nachweise bei. Nutzen Sie gern unsere Vorlagen.

  3. Einreichung:

    • Per Post: an die SAB in Dresden

    • Elektronisch: ggf. über das SAB-Portal (abhängig vom Einzelfall)

  4. Warten auf Rückmeldung:
    Die Bearbeitungsdauer liegt aktuell bei ca. 6 bis 8 Wochen.
    Bei Rückfragen meldet sich die SAB direkt.

Was tun bei geringem Einkommen?

Eine vollständige Erlassmöglichkeit ohne Ratenzahlung kann beantragt werden, wenn bestimmte Grenzen unterschritten werden:

Status Einkommen netto/Jahr Vermögensfreibetrag
Selbstständige unter 35.000 € bis 40.000 € + 15.000 € je Kind
Arbeitnehmer:innen oder Rentner:innen unter 23.000 € wie oben

 Rechtlicher Hinweis

Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient Ihrer Orientierung. Maßgeblich sind die Bedingungen der SAB und die Regelungen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe des Bundes.