In für VERMIETER

Werden Renovierungs- oder Instandsetzungsarbeiten noch während der Zeit der Selbstnutzung in Hinblick auf die künftige Vermietung durchgeführt, liegen keine vorweggenommenen Werbungskosten vor. Es kommt nicht darauf an, ob und inwieweit die Erhaltungsmaßnahmen auch der jeweils anderen Nutzungsart zugute kommen sollen. Daher kommt es durch die künftige Vermietung nicht zu einer die Eigennutzung überlagernden Veranlassung.
BFH 3.7.09, IX B 19/09, 1.4.09, IX R 51/08, BFH/NV 09, 1259