In für ANLEGER, für BUCHHALTER & UNTERNEHMENSBERATER, Steuer-Tipps für ALLE

„Wer den Schaden hat, spottet oft jeglicher Beschreibung“ – rund 65 Milliarden US-Dollar an Schäden soll das Schneeballsystem des Finanz- und Börsenmaklers Bernard L. Madoff verursacht haben.

Anstatt die versprochene Rendite zu erwirtschaften, verwendeten die Fonds die Einzahlungen, um durch Ausschüttungen eine solche vorzuspiegeln. Die Schadenersatzprozesse laufen, werden laut Zeitungsberichten aber nicht von Erfolg gekrönt sein. Zum wirtschaftlichen Verlust der geleisteten Einlagen sollten insbesondere deutsche Kapitalanleger nun auch noch Einkommensteuer auf die erhaltenen Einnahmen bezahlen. Doch das BMF hatte ein Einsehen. Der Fiskus stellt die Kapitalerträge aus zumindest vier Investmentfonds von der Ertragsbesteuerung frei.

Voraussetzung für die Abstandnahme von der Besteuerung (einschließlich der Vorabpauschale sowie der Besteuerung der Veräußerungsgewinne) ist:

1. Die Investmentanteile an den folgenden vier Madoff-Fonds wurden vor dem 1.1.09 erworben und wurden seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten (bestandsgeschützte Alt-Anteile); und

2. Es handelt sich um Anteile folgender Investmentfonds:

  • Herald (Lux) – US Absolute Return Fund (WKN: A0NFHW, ISIN: LU0350637061 [EUR] und LU0350636923 [USD])
  • Primeo Fund Primeo Select Fund (WKN 576058, ISIN KYG7243U1085)
  • Thema Fund (WKN 541942, ISIN: IE0030487957) und
  • Herald Fund SPC (WKN A0CATF, ISIN: KYG441091090 [EUR] und KYG441091173 [USD])

Fundstelle
BMF 20.12.18, IV C 1 – S 1980-1/18/10009, BStBl I 2019 S. 14