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Der Beitragssatz für die Rentenversicherung soll für das Jahr 2015 auf 18,7 Prozent festgesetzt werden. Dies würde eine Senkung um 0,2 Prozent bedeuten. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 19.12.2014 vorgesehen.?
Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung soll der Beitragssatz von 25,1 Prozent auf 24,8 Prozent gesenkt werden.

Praxishinweis

Ein gegenteiliger Effekt kann allerdings dadurch eintreten, dass die Beitragsbemessungsgrenzen im nächsten Jahr erhöht werden. Diese geben an, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Z.B. steigt die Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) um 1.200 EUR auf 72.600 EUR.
Bundesregierung, Mitteilung vom 19.11.2014 „Rentenbeitragssatz sinkt auf 18,7 Prozent“; Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015, BR-Drs. 487/14 (B) vom 28.11.2014

Diese Regelung gilt insbesondere für gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, die keine der Körperschaft- oder der Gewerbesteuer unterliegenden wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterhalten. Das sind Zweckbetriebe oder andere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
deren Einnahmen 35.000 EUR nicht übersteigen und
die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln.
Erstreckt sich bei einer Personenvereinigung die Steuerbefreiung nur auf einen Teil ihrer Einkünfte und stellt sie eine Gesamt-Bilanz sowie eine Gesamt-Gewinn- und Verlustrechnung auf, so ist laut BMF verpflichtend nur ein Datensatz für den steuerpflichtigen Teilbereich zu übermitteln.
Das BMF listet in einer seinem „aktuellen Schreiben“:http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Koerperschaftsteuer_Umwandlungsteuer/2013-12-19-uebermittlung-bilanzen-anlage-1.pdf?__blob=publicationFile&v=6 beigefügten Anlage die gängigsten Praxisfälle als Übersicht jeweils mit einem Beispiel auf.
Sofern eine befreite Körperschaft oder ein Verein auf freiwilliger Basis über die Minimalanforderungen hinaus Daten übermitteln möchte, können sie das voraussichtlich ab November 2014 vornehmen, so die Aussage des Bundesfinanzministeriums.