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Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat am 9.8.2024 Informationen zur Einführung der E-Rechnung ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.

Hintergrund

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen wird. Damit wird zugleich eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet. Ab dem 1.1.2025 wird die Entgegennahme von E-Rechnungen für im Inland steuerbare Umsätze, wenn es sich bei den Beteiligten um inländische Unternehmen handelt (sog. B2B-Umsätze im Inland) zur Pflicht.

Unter anderem geht das BayLfSt auf folgende Punkte ein:

  • Allgemeine Erläuterungen zur E-Rechnung (u. a. Darstellung der Unterschiede zur Papierrechnung oder sonstige digitale Formate wie z. B. PDF-Dateien)

  • Anerkannte E-Rechnungs-Formate

  • Stufenweise Einführung der E-Rechnung

  • Wesentliche Neuerungen für Unternehmen

  • Voraussetzungen für den Empfang einer E-Rechnung

  • Aufbewahrung von E-Rechnungen

Beachten Sie | Zur Informationsseite des BayLfSt gelangen Sie hier: www.iww.de/s11453

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