In für VERMIETER

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 18.2.2009 die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das selbst genutzte Wohngrundstück richtet, nicht zur Entscheidung angenommen. Einsprüche gegen Einheitswert- oder Grundsteuermessbescheide, die sich auf die Verfassungsbeschwerde gestützt haben, werden von den Finanzämtern daher abschlägig beschieden. Anträge auf Fortschreibung oder Aufhebung des Einheitswerts werden ebenfalls abgelehnt.
OFD Karlsruhe 26.6.09, G 1000/5 – St 344; BVerfG 18.2.09, 1 BvR 1334/07